Grundsätzlich wird die Lehrgangsgebühr in drei Raten gezahlt. Individuelle Absprachen sind möglich. Die Lehrgangsgebühren beinhalten die gesamten Lehrbriefe, den Unterricht in der Präsenzphase, die telefonische Betreuung, sowie Korrektur und Rücksendung der von Ihnen beantworteten Fragen. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht.
Jetzt neu! Bildungsprämie kann bundesweit beantragt werden.
Bildungsurlaub kann abhängig vom jeweiligen Bundesland gewährt werden. In NRW ist ein Bildungsscheck möglich.
Gerne helfen wir bei der Suche nach günstigen Übernachtungen.
Einmalig für Herbstkurs 2010 Zusatzseminar: QM für Eilige nach den Richtlinien des GBA
Der Gemeinsame Bundesausschusss hat Ende 2006 Qualitätsmanagement-Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung festgelet.
Gemäß § 6 dieser Richtlinien werden ab 2011 mindestens 2% zufällig ausgewählter Vertragszahnärzte pro Jahr von der KZV aufgefordert, eine schriftliche Dokumentation zum Qualitätsmanagement vorzulegen. Für die Teilnehmer/innen des QB-Lehrgangs veranstalten wir ein zusätzliches Tagesseminar, das die QM-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses beinhaltet. Nach der ersten Präsenzphase und nach Abschluss des Zusatzseminars sind die Teilnehmer/innen in der Lage, bis zum Jahresende 2010 ein QM-Handbuch zu erstellen, das den Richtlinien entspricht.
Nähere Informationen fordern Sie bitte über den Kontakt links in der Navigationsleiste an!
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